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Allgemeine Voraussetzungen
Der Beitritt sowie der Austritt in die Freiwillige Feuerwehr ist freiwillig. Die Aufnahme in die Feuerwehr wird vom Feuerwehrausschuss beschlossen. Für den Dienst in der Feuerwehr muss vor dem Eintritt eine ärztliche Untersuchung beim zuständigen Feuerwehrarzt erfolgen.
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Die Feuerwehrjugend
In dem Jahr in dem man seinen 10. Geburtstag feiert, kann man der Feuerwehrjugend beitreten. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist man in der Feuerwehrjugend tätig und wird auf den aktiven Feuerwehrdienst vorbereitet und ausgebildet. Das Jugendleistungsabzeichen und der Wissenstest (das Wissenstestspiel) sind auch schon die ersten Prüfungen, welche man absolviert. Neben der Feuerwehrausbildung steht jedoch vor allem die Kameradschaft und der Spaß in der Mannschaft im Vordergrund. Dies wird im Zuge von diversen Tagesausflügen bis hin zum Jugendzeltlager gefördert. Hierzu findet man auf unserer Homepage unter FOTOS schon einige Bilder der vergangenen Ausflüge. Ein weiteres Highlight ist die Polonaise welche immer von der Feuerwehrjugend als Eröffnungstanz beim Feuerwehrball einstudiert wird.
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Das aktive Feuerwehrmitglied
Ab dem vollendenten 15. Lebensjahr zählt man zu den aktiven Feuerwehrmitgliedern. Nach der Feuerwehrjugend oder als Quereinsteiger* hat man ab den Zeitpunkt des Eintrittes den ersten Dienstgrad der aktiven Mannschaft und es folgt die Angelobung als Feuerwehrmann/-frau.
Im aktiven Feuerwehrdienst beginnt die Grundausbildung (auch GAB genannt). Diese beinhaltet alles was ein Feuerwehrmitglied wissen sollte um in den Einsatz gehen zu können und endet meistens mit dem Feuerwehrleistungsabzeichen in Silber (auch FLA genannt). Ab diesem Zeitpunkt ist das besuchen der Feuerwehr und Zivilschutzschule in Lebring für diverse Ausbildungen möglich.
*Ein Quereinsteiger überspringt die Feuerwehrjugend und kommt bei Eintritt direkt in die aktive Feuerwehrmannschaft. (Altersbedingt). Der erste Dienstgrad ist der Probefeuerwehrmann/-frau.